Berufsbild Schulassistenz
Für die Betreuung von Schüler*innen mit Behinderung
Durch die Bereitstellung von Assistenz in lebenspraktischen Bereichen im Rahmen des Schulbetriebes, bei der Basisversorgung und bei der Bewältigung schulischer Anforderungen, soll die Bildung von Schüler*innen mit Behinderungen verbessert werden und insbesondere gemeinsames Lernen mit Schüler*innen ohne Behinderungen ermöglicht werden.
Die Aufgaben umfassen:
- Unterstützung bei der Beaufsichtigung unmittelbar vor und nach Schulbeginn (bis zur Übergabe an Erziehungsberechtigte), während der Pausen sowie Begleitung bei der Bewältigung des Schulweges mit öffentlichen Verkehrsmitteln;
- Unterstützung bei der Basisversorgung: Funktionelle Unterstützung bzw. Hilfeleistungen und Maßnahmen im Bereich der Körperpflege (wie z.B. beim An- und Auskleiden bzw. Umziehen vor, während und unmittelbar nach dem Unterricht, bei der Nahrungsaufnahme, beim Toilettengang, beim Wechseln von Einlagen, Wickeln);
- Unterstützung bei der Einhaltung der Tages- und Zeitstruktur (z.B. Beachtung visualisierter Pläne als Kommunikationshilfe);
- Unterstützung bei der sozialen Teilhabe an gemeinschaftlichen Aktivitäten (Partnerübungen, kooperative Lernformen, Dialog mit Mitschüler*innen, Formen unterstützter Kommunikation, etc.);
- Unterstützung bei der Verrichtung praktischer Alltagstätigkeiten (bei der Bereitstellung und Organisation von Lehr- und Lernmitteln, beim Ein-, Aus- und Wegräumen von Heften, Schreib- und Malutensilien, etc.);
Unterstützung bei der Verrichtung praktischer schulischer Aufgabenstellungen (z.B. im Werk- und Zeichenunterricht beim Basteln, Schneiden, Kleben, Sortieren, etc.);
- Unterstützung beim Aufrechterhalten von Motivation und Lernfreude;
- Unterstützung bei der Konfliktvermeidung;
- Unterstützung und Beaufsichtigung bei eventuell auftretenden gesundheitlichen Problemen nach ärztlicher Anleitung bzw. Unterweisung und unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen;
- Durchführung von Tätigkeiten nach fachlicher Anleitung durch Lehrpersonen oder Therapeut*innen (z.B. Konzentrationstrainings, Bewegungstrainings, lebenspraktischen Übungen);
- Begleitung bei Schulveranstaltungen, Lehrausgängen, Praktika;
- Teilnahme an Besprechungen (z.B. zur Planung mit Lehrpersonen, mit außerschulischen Unterstützer*innen, Erziehungsberechtigten, etc.).
Schulassistent*innen müssen über keine spezifische Ausbildung verfügen. Vorausgesetzt wird jedoch die für diese Tätigkeit erforderliche soziale Kompetenz sowie die volle körperliche und geistige Eignung.
Anforderungsprofil Schulassistenz
- Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern mit Behinderung
- Ausbildung im Gesundheitsbereich (Behindertenfachkraft, Pflegeassistenz, Krankenpflege, Psychologie etc.) von Vorteil
- Ausgeprägte soziale Kompetenzen
- Flexibilität, Geduld und Empathie
- Sehr gute Kommunikationsfähigkeit