Ausbildung zum*zur akademischen Freizeitpädaog*in an der PHT

Der Lehrgang zum*zur akadem. Freizeitpädagog*in stellt die Mindestausbildungsanforderung für die Freizeitbetreuung dar. Derzeit fallen außer dem ÖH-Beitrag und Entgelten für Materialien, Kopien, Eintritten o. ä. keine Kosten an.

Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Lehrgang sind

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Persönliche Eignung für die Freizeitbetreuung von Kindern/Jugendlichen
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Erfolgreiche Absolvierung des Eignungsfeststellungsverfahrens
  • 16-stündiger Erste Hilfe Kurs (innerhalb der letzten 2 Jahre)

Das Studium umfasst 60 ECTS (≙ 1500 Arbeitsstunden) und wird sowohl als Vollzeitvariante (Dauer 2 Semester) als auch berufsbegleitend (Dauer 4 Semester) angeboten. In welcher Form der Lehrgang tatsächlich durchgeführt wird, hängt von den Anmeldungen ab. Das Studium ist in einzelnen Modulen aufgebaut und in Praxistage, Präsenz- und Selbststudienanteile aufgeteilt. Der Lehrgang beginnt jeweils mit dem Wintersemester.

Der Lehrgang umfasst nicht nur diverse pädagogische Grundlagen und alle Bereiche der gesetzlich vorgegebenen Inhalte der schulischen Freizeitbetreuung, sondern auch rechtliche Grundlagen, Gesprächsführung, Kommunikation und Gewaltprävention und gibt den Freizeitpädagog*innen somit das notwendige Handwerkszeug zur erfolgreichen Durchführung der Freizeitbetreuung im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung.

Die Anmeldung zu diesem Lehrgang erfolgt ausschließlich über die Website der Pädagogischen Hochschule Tirol.

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